Richtlinie (EU) 2019/882 — Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (EAA) Gültig seit 28. Juni 2025 WCAG 2.1/2.2 → EN 301 549

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Referenz · EAA-Durchsetzung

EAA-Bußgelder nach Ländern: was Unternehmen 2026 wirklich riskieren

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Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie (EU) 2019/882) legt selbst keine Bußgelder fest — jeder Mitgliedstaat regelt Sanktionen national. Die Zahlen unten trennen, was das Gesetz maximal erlaubt, von dem, was bisher tatsächlich passiert ist. Beides zählt; es ist nicht dasselbe.

Zuerst die ehrliche Zusammenfassung

  • Stand Juni 2026 ist kein behördliches Bußgeld nach einem EAA-Umsetzungsgesetz öffentlich bekannt — EU-weit.
  • Reale Durchsetzung läuft bisher privat: Abmahnungen in Deutschland (typisch 500–3.000 € Anwaltskosten pro Schreiben, plus Frist zur Nachbesserung) und erste Zivilklagen in Frankreich.
  • Die Niederlande sind seit Mitte 2026 in aktiver Durchsetzung (u. a. ACM), nach einer Meldepflicht ab Oktober 2025.
  • Gesetzliche Höchstbeträge reichen von 7.500 € pro Verstoß (Frankreich) bis 600.000 € (Spanien, sehr schwere Verstöße).

Gesetzliche Höchststrafen nach Ländern

EAA-Höchststrafen und Durchsetzungsstand nach EU-Mitgliedstaat, Juni 2026
Land Umsetzungsgesetz Höchststrafe Durchsetzungsrealität (Juni 2026)
Deutschland BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Bis 100.000 € pro Verstoß; bis 10.000 € bei Informations-/Dokumentationspflichten Private Abmahnungen (je 500–3.000 € Kosten); E-Commerce zuerst im Fokus; kein behördliches Bußgeld bekannt
Frankreich Änderungen des Code de la consommation 7.500 € pro Verstoß; 15.000 € bei Wiederholung (in der Primärgesetzgebung bestätigt — manche Anbieter-Tabellen nennen höhere, unbestätigte Werte) Erste zivilrechtliche Klagen von Behindertenverbänden; Verfahren laufen, noch kein Urteil
Spanien Ley 11/2023 30.000 € leicht / 150.000 € schwer / 600.000 € sehr schwer; Wiederholungstätern droht bis zu 2 Jahre Tätigkeitsverbot Kein EAA-spezifisches Bußgeld bekannt; Spanien hat große Unternehmen bereits nach früherem Recht sanktioniert
Niederlande EAA-Umsetzungsverordnungen Berichtet bis ~103.000 € (Anbieterangaben reichen von 100.000–250.000 €; Primärquelle je nach Sektor unterschiedlich) Meldepflicht seit Oktober 2025; ACM, RDI, CvdM, ILT und AFM teilen sich die Aufsicht; aktive Prüfungen seit Mitte 2026
Österreich BaFG (Barrierefreiheitsgesetz) Berichtet bis ~80.000 € bei schweren Verstößen (niedrigere Stufen für Dokumentationsmängel; KMU-Ermäßigungen) Kein Bußgeld öffentlich bekannt
Polen Ustawa o zapewnianiu dostępności (Umsetzung 2024) Berichtet bis ~200.000 € Gegenwert (Anbieter-Kompilation; für den Einzelfall am Gesetz prüfen) Kein Bußgeld öffentlich bekannt

Wie Durchsetzung ein Unternehmen tatsächlich erreicht

  1. Ein Brief, kein Bußgeld. In Deutschland ist der realistische Erstkontakt eine Abmahnung einer Kanzlei — eine Unterlassungsforderung mit Frist, keine Behördenentscheidung.
  2. Eine Beschwerde bei der Marktüberwachung. Behörden müssen zuerst Korrekturmaßnahmen verlangen; Bußgelder folgen erst bei Verweigerung — deshalb ist bisher keines bekannt.
  3. Eine Zivilklage. Die laufenden Verfahren in Frankreich zeigen Verbände, die direkt vor Gericht ziehen.

Genau deshalb zählt datierter Audit-Nachweis: Der günstigste Moment, Bemühen zu zeigen, ist der Eingang des Schreibens — Korrekturfristen belohnen Unternehmen, die dokumentieren können, was sie wann gefunden und behoben haben.

Quellen

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