Referenz · EAA-Durchsetzung
EAA-Bußgelder nach Ländern: was Unternehmen 2026 wirklich riskieren
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Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie (EU) 2019/882) legt selbst keine Bußgelder fest — jeder Mitgliedstaat regelt Sanktionen national. Die Zahlen unten trennen, was das Gesetz maximal erlaubt, von dem, was bisher tatsächlich passiert ist. Beides zählt; es ist nicht dasselbe.
Zuerst die ehrliche Zusammenfassung
- Stand Juni 2026 ist kein behördliches Bußgeld nach einem EAA-Umsetzungsgesetz öffentlich bekannt — EU-weit.
- Reale Durchsetzung läuft bisher privat: Abmahnungen in Deutschland (typisch 500–3.000 € Anwaltskosten pro Schreiben, plus Frist zur Nachbesserung) und erste Zivilklagen in Frankreich.
- Die Niederlande sind seit Mitte 2026 in aktiver Durchsetzung (u. a. ACM), nach einer Meldepflicht ab Oktober 2025.
- Gesetzliche Höchstbeträge reichen von 7.500 € pro Verstoß (Frankreich) bis 600.000 € (Spanien, sehr schwere Verstöße).
Gesetzliche Höchststrafen nach Ländern
| Land | Umsetzungsgesetz | Höchststrafe | Durchsetzungsrealität (Juni 2026) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) | Bis 100.000 € pro Verstoß; bis 10.000 € bei Informations-/Dokumentationspflichten | Private Abmahnungen (je 500–3.000 € Kosten); E-Commerce zuerst im Fokus; kein behördliches Bußgeld bekannt |
| Frankreich | Änderungen des Code de la consommation | 7.500 € pro Verstoß; 15.000 € bei Wiederholung (in der Primärgesetzgebung bestätigt — manche Anbieter-Tabellen nennen höhere, unbestätigte Werte) | Erste zivilrechtliche Klagen von Behindertenverbänden; Verfahren laufen, noch kein Urteil |
| Spanien | Ley 11/2023 | 30.000 € leicht / 150.000 € schwer / 600.000 € sehr schwer; Wiederholungstätern droht bis zu 2 Jahre Tätigkeitsverbot | Kein EAA-spezifisches Bußgeld bekannt; Spanien hat große Unternehmen bereits nach früherem Recht sanktioniert |
| Niederlande | EAA-Umsetzungsverordnungen | Berichtet bis ~103.000 € (Anbieterangaben reichen von 100.000–250.000 €; Primärquelle je nach Sektor unterschiedlich) | Meldepflicht seit Oktober 2025; ACM, RDI, CvdM, ILT und AFM teilen sich die Aufsicht; aktive Prüfungen seit Mitte 2026 |
| Österreich | BaFG (Barrierefreiheitsgesetz) | Berichtet bis ~80.000 € bei schweren Verstößen (niedrigere Stufen für Dokumentationsmängel; KMU-Ermäßigungen) | Kein Bußgeld öffentlich bekannt |
| Polen | Ustawa o zapewnianiu dostępności (Umsetzung 2024) | Berichtet bis ~200.000 € Gegenwert (Anbieter-Kompilation; für den Einzelfall am Gesetz prüfen) | Kein Bußgeld öffentlich bekannt |
Wie Durchsetzung ein Unternehmen tatsächlich erreicht
- Ein Brief, kein Bußgeld. In Deutschland ist der realistische Erstkontakt eine Abmahnung einer Kanzlei — eine Unterlassungsforderung mit Frist, keine Behördenentscheidung.
- Eine Beschwerde bei der Marktüberwachung. Behörden müssen zuerst Korrekturmaßnahmen verlangen; Bußgelder folgen erst bei Verweigerung — deshalb ist bisher keines bekannt.
- Eine Zivilklage. Die laufenden Verfahren in Frankreich zeigen Verbände, die direkt vor Gericht ziehen.
Genau deshalb zählt datierter Audit-Nachweis: Der günstigste Moment, Bemühen zu zeigen, ist der Eingang des Schreibens — Korrekturfristen belohnen Unternehmen, die dokumentieren können, was sie wann gefunden und behoben haben.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 — EUR-Lex (Primärquelle)
- Fieldfisher: EAA — Risiken und zuständige Behörden
- Level Access: EAA-Strafen bei Nichteinhaltung
- Auditsu: EAA-Bußgelder — bestätigte vs. berichtete Zahlen
- Deque: EAA-Länderdaten
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